Unsere Methode
stetter Rechtsanwälte arbeitet nach einer Methode, die Kanzleigründerin Dr. Sabine Stetter bei Revisionsrechtler Prof. Dr. Gunter Widmaier gelernt hat. Sie nennt es „juristische Mikrochirurgie“, die angewandt werden muss, wenn man in landgerichtlichen Urteilen, die ja von exzellenten Juristen stammen, dennoch für Mandanten nach Gründen sucht, warum das erlassene Urteil keinen Bestand haben kann.
Ihre erste Hauptverhandlung fand vor dem 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs statt. Vier Jahre lang arbeitete Dr. Sabine Stetter in solchen Revisionsverfahren vor dem BGH mit. Heute prägt diese Arbeitsweise nicht nur die Arbeit aller Anwälte bei stetter Rechtsanwälte. Es ist eine Haltung. „Geht nicht gibt’s nicht“ – eine Lösung gibt es immer.