Wenn behördliche Ermittlungen beginnen, verändert sich die Entscheidungssituation für Unternehmen und Führungspersonen grundlegend.
Es geht nicht mehr nur um juristische Fragen, sondern um Kontrolle, Risiko und die Fähigkeit, unter hoher Unsicherheit tragfähige Entscheidungen zu treffen.
Als spezialisierte Kanzlei für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht vertreten wir bundesweit und international Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände, Organe, Stiftungsverantwortliche und Organisationen in Ermittlungs- und Strafverfahren – von der ersten Maßnahme bis zur gerichtlichen Entscheidung.
Ziel unserer Arbeit ist es, Verfahren strategisch zu steuern, Risiken beherrschbar zu machen und Ihre unternehmerische Entscheidungsfähigkeit zu sichern.
Typische Anlässe
Wenn strafrechtliche Risiken die Handlungsfähigkeit berühren
Strategische Verteidigung wird typischerweise erforderlich bei:
Ermittlungsverfahren gegen Organe, Geschäftsleitungen oder sonstige Führungskräfte
Maßnahmen wie Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme
kritischen steuerlichen Betriebsprüfungen
möglichen Aufsichts- und Pflichtverletzungen
parallelen steuer-, verwaltungs- oder zivilrechtlichen Verfahren
Ermittlungen wegen wirtschaftsstrafrechtlicher Vorwürfe
steuerstrafrechtlichen Risiken, etwa bei Verdacht auf Steuerhinterziehung
Hinweisen auf mögliche Unregelmäßigkeiten
Risiko von Unternehmensgeldbußen oder Einziehung
komplexen Verfahren mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen
Tragfähige Grundlage starker Verteidigung
Entscheidungsfähigkeit sichern
Wenn strafrechtliche bzw. ordnungswidrigkeitenrechtliche Vorwürfe Unternehmen, Organe oder Führungskräfte betreffen
Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren entstehen typischerweise im Zusammenhang mit unternehmerischen Entscheidungen, komplexen Geschäftsprozessen oder regulatorischen Anforderungen.
Unsere Mandanten sind:
Unternehmer und Gesellschafter
Vorstände und Geschäftsführer
Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsorganen
Führungskräfte
Compliance-Verantwortliche
Inhouse Juristen und Experten
Unternehmen
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
In diesen Verfahren geht es selten um isolierte Handlungen, sondern um wirtschaftliche Zusammenhänge, Organisationsstrukturen und Entscheidungsprozesse.
Strafrechtliche Risiken betreffen Sie daher nicht nur persönlich, sondern auch in Bezug auf die Stabilität und Funktionsfähigkeit Ihrer Organisation.
Daher geht es stets um:
Schutz Ihrer persönlichen Integrität
Sicherung der unternehmerischen Stabilität
Begrenzung wirtschaftlicher Schäden
Wiederherstellung oder Bewahrung Ihrer Entscheidungsfähigkeit
Strafrecht wird in diesen Konstellationen zur strategischen Herausforderung – nicht nur zum juristischen Problem.
★★★★★
2026
„Die hochprofessionelle Expertise des gesamten Teams von stetter Rechtsanwälte hat mich von meiner ersten Besprechung an mit Sabine Stetter beeindruckt und überzeugt. Ihre Fähigkeit, komplexe Themen schnell analytisch zu erfassen und die nächsten Schritte klar zu definieren und zu kommunizieren, ist ein herausragendes Merkmal der Arbeit der Kanzlei. Alle involvierten Mitarbeiter sind bestens mit der Materie vertraut und agieren stets zeitgemäß und abgestimmt.“
Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren sind keine Aneinanderreihung isolierter Rechtsfragen, sondern komplexe Entscheidungs- und Eskalationsprozesse. Unsere Verteidigung folgt deshalb keinem standardisierten Ablauf, sondern einem klaren Wirkprinzip.
Strategische Verteidigung bedeutet nicht, auf Vorwürfe zu reagieren. Sie bedeutet, unter straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichem Druck systematisch Handlungsfähigkeit wiederherzustellen und wahrzunehmen.
Mandantenwissen ist entscheidend
Warum juristische Argumente allein nicht genügen
In dieser Situation reicht es nicht aus, lediglich juristische Argumente zu formulieren.
Es geht nicht nur um die Frage, ob bestimmte Tatbestände erfüllt sind. Es geht um die Frage, wie Sie unter straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichem Druck handlungsfähig bleiben.
Zu Beginn stehen häufig Maßnahmen wie Durchsuchungen, umfangreiche Beweissicherungen oder erste Vernehmungen. In späteren Phasen treten komplexe rechtliche Bewertungen, Parallelverfahren oder wirtschaftliche Folgen in den Vordergrund.
Ermittlungsbehörden beurteilen Entscheidungen regelmäßig rückblickend – mit dem Wissen um spätere Entwicklungen und auf Grundlage von Verdachtsannahmen. Was im unternehmerischen Alltag unter Unsicherheit getroffen wurde, wird im Verfahren unter idealisierten Maßstäben überprüft.
Strategische Verteidigung bedeutet daher, die damalige Entscheidungssituation nachvollziehbar zu rekonstruieren und den realen Kontext sichtbar zu machen, in dem gehandelt wurde.
Unser Wirkprinzip
Unsere Arbeit folgt einer klaren strategischen Logik:
Ziel ist es, die Kontrolle über das Verfahren zurückzugewinnen und Ihre Handlungsspielräume zu sichern.
01Kontrolle im ersten Moment sichern
02Aktenrealität verstehen
03Entscheidungsrealität rekonstruieren
04Risiken und Szenarien präzise analysieren
05Verteidigungsstrategie festlegen
06Strategie konsequent umsetzen
Sofortintervention und Aktenrealität
01
Kontrolle im ersten Moment sichern
Der erste Kontakt mit Ermittlungsbehörden prägt oft den gesamten weiteren Verlauf eines Verfahrens.
Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Vernehmungen oder Inhaftierungen sind Situationen hoher Belastung. Gerade in diesen Momenten entstehen die größten Risiken für Fehlreaktionen.
Wir sorgen dafür, dass:
Kommunikation strukturiert erfolgt
Ihre Rechte konsequent gewahrt bleiben
Verfahrensfehler vermieden werden
Unreflektierte Aussagen unterbleiben
Frühe Weichenstellungen erfolgen so bewusst – nicht zufällig.
02
Die Aktenrealität verstehen
Ein Verfahren wird nicht durch subjektive Wahrnehmung gesteuert, sondern durch Akteninhalte.
Wir beantragen frühzeitig und wiederholt Akteneinsicht und analysieren insbesondere:
Vernehmungsprotokolle
Ermittlungsberichte
interne Bewertungen
Annahmen und Schlussfolgerungen
Begründungsstrukturen der Ermittler
So schaffen wir Transparenz und ersetzen Unsicherheit durch Klarheit.
Sachverhaltsrekonstruktion und Risikoanalyse
03
Die Entscheidungsrealität rekonstruieren
Wir arbeiten den relevanten Sachverhalt strukturiert und vollständig auf und rekonstruieren insbesondere:
die zum Entscheidungszeitpunkt verfügbaren Informationen
wirtschaftliche Zwänge
geprüfte Alternativen
Verantwortlichkeiten innerhalb der Organisation
Verteidigung beginnt nicht mit Gegenargumenten, sondern damit, Ihre Situation vollständig zu verstehen.
04
Risiken präzise einordnen
Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine differenzierte Risikoanalyse. Wir bewerten die rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Auswirkungen der jeweiligen Verfahrenssituation und ordnen sie in ihrer Tragweite präzise ein. Dadurch wird sichtbar:
Welche Risiken tatsächlich bestehen
Wo Handlungsspielräume liegen
Welche nächsten Schritte strategisch sinnvoll sind.
Sie erhalten von uns klar begründete Handlungsalternativen mit transparenter Risikoeinordnung. So können Sie auch unter strafrechtlichem Druck fundierte Entscheidungen treffen und Ihre Handlungsspielräume gezielt sichern.
Handlungsfähigkeit entsteht dort, wo Risiken klar benannt und realistisch bewertet werden.
Umsetzung und Verhandlungsstärke
Jede Strategie bleibt wirkungslos, wenn sie nicht präzise umgesetzt wird.
Foto: IMAGO / Sven Simon
Strategie konsequent umsetzen
Mögliche Instrumente sind:
strukturierte Stellungnahmen
gezielt vorbereitete Vernehmungen
Verhandlungen mit Ermittlungsbehörden
prozessuale Maßnahmen
gerichtliche Auseinandersetzungen
Verteidigung bedeutet für uns aktives Gestalten – nicht passives Reagieren.
Instanzenübergreifend denken
Durch die mehrjährige Tätigkeit von Dr. Sabine Stetter in strafrechtlichen Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof ist in unserer Kanzlei der Blick auf mögliche Rechtsfehler strukturell verankert.
Wir entwickeln Ihre Verteidigung deshalb nicht nur für die aktuelle Verfahrenssituation, sondern mit Blick auf die rechtliche Tragfähigkeit im Falle einer Revision. So schaffen wir für Sie eine belastbare Grundlage, sichern strategische Optionen und vermeiden, dass wichtige Ansatzpunkte zu spät erkannt werden.
Rechtsmittel sind für uns kein nachträglicher Plan B – sie sind von Beginn an mitgedacht.
Verhandlungsstärke vor Gericht
Wir vertreten Ihre Interessen in der Hauptverhandlung mit:
schneller Reaktionsfähigkeit
taktischer Flexibilität
präziser Argumentation
psychologischem Gespür
Gerade vor Gericht kommt es darauf an, Entwicklungen im richtigen Moment aufzugreifen, Positionen klar durchzusetzen und auch in kritischen Verfahrenssituationen souverän zu agieren. So geben wir Ihnen Sicherheit in einer sensiblen Verfahrensphase.
Auch unter öffentlichem oder politischem Druck vertreten wir Ihre Interessen ruhig, strukturiert und durchsetzungsstark.
Im entscheidenden Moment zählt nicht Lautstärke, sondern Klarheit, Struktur und Präsenz.
Methodische Grundlage und Kompetenzbündelung
Unsere methodische Grundlage
Unsere Arbeit basiert auf einer eigenständigen, über viele Jahre entwickelten Methode: juristische Mikrochirurgie.
Sie steht für Präzision in der Analyse, Belastbarkeit in der Argumentation und strategische Klarheit in der Umsetzung. Diese Arbeitsweise ist geprägt durch langjährige Unternehmensverteidigung, durch Tätigkeit in Revisionsverfahren und durch Erfahrung aus zahlreichen umfangreichen und öffentlich bekannten Verfahren.
In komplexen Mandaten arbeiten wir bei Bedarf mit spezialisierten Beratern und weiteren Fachanwälten zusammen. Unsere Rolle bleibt dabei klar: Wir führen im straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Kernbereich und bündeln die jeweils erforderliche Spezialexpertise.
Strategische Verteidigung endet nicht mit einem Schriftsatz. Sie endet – im Idealfall – mit:
klarer Verfahrensperspektive
weitgehender Handlungssicherheit
kontrollierter Eskalation
begrenztem wirtschaftlichem Schaden
Schutz der Reputation
wiederhergestellter Handlungsfähigkeit
Das ist der eigentliche Maßstab. Denn strategische Verteidigung zeigt ihren Wert dort, wo Handlungsfähigkeit unter Druck erhalten bleibt.
Referenzen
Zahlen und Fakten
Vertrauen entsteht nicht durch Lautstärke, sondern durch belastbare Erfahrung, präzise Arbeit und Mandanten, die auch unter Druck auf klare Führung setzen.
+25Jahre Spezialisierung
+15Jahre stetter Rechtsanwälte
+500geführte Mandate
★★★★★
„Vielen Dank für die professionelle Zusammenarbeit! Wir hatten nie an ein solches Ergebnis gedacht, und doch wurde am Ende alles gut!“
Geschäftsführer eines mittelständischen internationalen Unternehmens★★★★★
„Herzlichen Glückwunsch zu Ihren Auszeichnungen, die sich mit meinen persönlichen Erfahrungen völlig decken. Fachliche Kompetenz und menschliche Seite greifen perfekt ineinander. Vielen Dank für Ihre tolle Betreuung.“
Wenn gegen Sie oder Ihr Unternehmen ein Ermittlungsverfahren geführt wird oder ein entsprechender Verdacht besteht, ist eine frühzeitige strategische Einordnung entscheidend.
In einem vertraulichen Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation, ordnen Risiken ein und besprechen mögliche Handlungsoptionen.
Auf Wunsch stimmen wir die weitere Vorgehensweise auch mit internen Ansprechpartnern oder Beratern ab. Alle Gespräche erfolgen selbstverständlich streng vertraulich.
Häufige Fragen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Was tun bei einer Durchsuchung im Unternehmen?
Bewahren Sie bei einer Durchsuchung Ruhe und machen Sie keine Angaben ohne anwaltliche Beratung. Dokumentieren Sie die Maßnahmen und kontaktieren Sie möglichst sofort einen spezialisierten Verteidiger. Durch frühzeitigen rechtlichen Beistand kann der weitere Verlauf kontrolliert und die Wahrung ihrer Rechte gewährleistet werden.
Wann sollte ich einen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht einschalten?
Idealerweise bereits beim ersten Verdacht oder bei ersten Kontakten mit Ermittlungsbehörden. Durch frühzeitigen rechtlichen Beistand kann der weitere Verlauf kontrolliert und die Wahrung ihrer Rechte gewährleistet werden.
Was bedeutet der Vorwurf der Steuerhinterziehung?
Der Vorwurf gehört zum Steuerstrafrecht und kann erhebliche strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Eine Steuerhinterziehung kann schon im Grundtatbestand mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Ist eine Selbstanzeige immer möglich?
Eine Selbstanzeige ist grundsätzlich jederzeit möglich und muss mindestens zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart der letzten zehn Kalenderjahre erfolgen. Eine Selbstanzeige wirkt nur bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen strafbefreiend. Sie muss vollständig und korrekt erfolgen. Wenn auch alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, tritt Straffreiheit ein.
Kontakt
Im Ernstfall sofort erreichbar
Wir stehen Ihnen bundesweit und international zur Verfügung – vertraulich, persönlich und mit klarer Verantwortung im Mandat.
Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit den von uns
eingesetzten Technologien und den dafür jeweils verwendeten Cookies. Außerdem können Sie Ihre Einwilligung
individualisieren/widerrufen.
Datenverarbeitungen
Google Analytics
Zweck und Umfang der Verarbeitung
Wir verwenden Google Analytics 4, einen Webanalysedienst der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow
Street, Dublin 4, Irland (nachfolgend bezeichnet als: „Google“), um die Nutzung unserer Website zu messen
und zu analysieren, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um zielgruppenorientierte
Werbekampagnen durchzuführen, zu messen und zu optimieren.
Hierzu verwendet Google folgende einwilligungsbedürftigen Cookies, die auf Ihrem Computer gespeichert und ausgelesen werden:
Anbieter
Name
Zweck
Speicherdauer
Google Ireland Ltd.
_ga
Unterscheidung wiederkehrender Besucher
2 Jahre
Google Ireland Ltd.
_ga_<Property-ID>
Aufrechterhaltung des Sitzungsstatus
2 Jahre
Für die o. g. Zwecke werden folgende Kategorien personenbezogener Daten von Google verarbeitet:
Ereignisdaten: Benutzerdefinierte Ereignisse (z. B. Interaktionen mit Elementen wie Links, Buttons)
Technische Daten: Herkunftsseite (Referrer), IP-Adresse (anonymisiert gespeichert), Geräte- und Browserinformationen
Identifikatoren (von Google bereitgestellte ID´s, die es ermöglichen, den Erfolg einer Werbekampagne zu verfolgen)
Werbe-/Attributionsdaten: Kampagneninformationen, Trafficquelle, Medium, Kampagne, Suchbegriffe (soweit verfügbar), Anzeigeninteraktionen, sowie die Kontaktaufnahme via Formular, Email oder Telefon
Einwilligungsdaten: Einwilligungs-Status nach Google Consent Mode
Auf der Grundlage dieser Informationen werden unter Verwendung der von Google generierten IDs pseudonyme
Nutzungsprofile erstellt. Google verwendet die Informationen in unserem Auftrag, um die Nutzung unserer
Website zu analysieren, Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und den Erfolg unserer
Werbekampagnen zu messen und zu optimieren. Dafür zeigt Google uns, welche Werbemaßnahme oder
Traffic-Quelle (z. B. eine Suchanfrage) zu einer Conversion (z. B. zu einer Kontaktaufnahme) geführt
hat. Google nutzt die o. g. Informationen zudem, um Werbeanzeigen, die in unserem Auftrag über den
verknüpften Google Werbedienst „Google Ads“ geschaltet werden, gezielt jenen Nutzern zu präsentieren, die
bereits Interesse an unserem Webauftritt gezeigt haben.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für das Setzen und Auslesen der Google Analytics-Cookies sowie die weitere Verarbeitung der
o. g. Daten ist die von Ihnen über das Einwilligungsbanner erteilte Einwilligung (§ 25 Abs. 1 TDDDG,
Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO). Ohne Ihre Einwilligung werden keine Daten erhoben oder Elemente von Google
nachgeladen. Darüber hinaus gilt die Einwilligung auch für Google selbst, da Google nach dem Gesetz über
digitale Märkte (DMA) verpflichtet ist, eine Einwilligung einzuholen, damit Google Analytics in Verknüpfung
mit anderen Google-Diensten (in unserem Fall dem Werbedienst „Google Ads“) genutzt werden kann. Dafür teilen
wir den Status der von Nutzern über unser Einwilligungs-Banner erteilten Einwilligung über den sog. Google
Consent Mode mit Google, damit Google die Nutzung seiner Dienste entsprechend den erteilten oder
verweigerten Einwilligungen steuern kann. Auf diese Weise ist Google z. B. in der Lage sicherzustellen,
dass der Einwilligungsstatus unserer Nutzer bei der Nutzung von Google Analytics und dem verknüpften
Google Dienst „Google Ads“ entsprechend berücksichtigt werden kann.
Datenempfänger
Empfänger der erhobenen Daten ist die Google Ireland Limited, die diese in unserem Auftrag verarbeitet.
Darüber hinaus ist es möglich, dass Google Ireland hierbei von der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway,
Mountain View, CA 94043, USA, als Subunternehmer unterstützt wird. Eine etwaige Datenübermittlung an die
Google LLC erfolgt auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 DS-GVO): Google LLC ist nach
dem EU-US Privacy Framework zertifiziert.
Speicherdauer
Die verarbeiteten Daten werden von Google nach 14 Monaten gelöscht. Nähere Informationen zur Speicherdauer
der von Google eingesetzten Cookies finden Sie im Einwilligungsbanner.
Widerruf
Sie können Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung und das Setzen bzw. Auslesen von Cookies jederzeit
über das Einwilligungsbanner widerrufen. Zum Einwilligungsbanner gelangen Sie durch Klick auf
„Einwilligung verwalten“ im Footer der Website.