» Wir erzielen Resultate, die andere nicht im Blick hatten oder für unmöglich gehalten hätten. «

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht: Rechtliche Begleitung in Ausnahmesituationen
Betrifft: Corona
Die Ansteckungsgefahr mit dem Virus SARS-CoV-2 und die Zwänge der Corona-Pandemie belasten viele Menschen und Unternehmen in Deutschland und weltweit. Hinzu kommen rechtliche Fallstricke. Die Flut neuer Regelungen betrifft u. a. Ausgangsbeschränkungen, Kontaktsperren, weitere Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen, Quarantäne, Infektionsschutzgesetz, Exportverbote, Kurzarbeit oder Finanzhilfen. Hier lauern Bußgelder, Geld- und sogar Freiheitsstrafen. Die „Ischgl-Konstellation“ – unterlassene Meldung einer Corona-Infektion – betrifft nur einen kleinen Ausschnitt möglicher Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist ungeklärt und bedarf sorgfältiger rechtlicher Prüfung. Krankenhäuser sehen sich neben der möglichen „Triage“-Problematik mit schwierigen organisatorischen Fragen konfrontiert, deren Beantwortung nicht zu etwaigen Aufsichtspflichtverletzungen führen darf. Die aktuellen und immer zahlreicher werdenden Fälle unrechtmäßiger Beantragung von Finanzhilfen führen für Unternehmen zu weiteren strafrechtlichen Risiken.
Auch in dieser Ausnahmesituation gilt: Kontaktieren Sie uns! Wir vertreten Sie oder Ihr Unternehmen und schützen Sie bestmöglich!
Liste möglicher Verstöße:
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Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz
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(Fahrlässige) Körperverletzung
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Fahrlässige Tötung
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Totschlag
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Mord
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Verletzung von Aufsichtspflichten
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Betrug
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Untreue
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Steuerhinterziehung
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Insolvenzdelikte
Spektakuläre Fälle auch in jüngster Vergangenheit zeigen immer wieder, dass Ermittler und Justiz geschäftliche Konstellationen nicht selten falsch einschätzen – was oft an fehlenden wirtschaftlichen Kenntnissen liegt.
Die Folge: langwierige Verfahren mit häufig gravierenden Konsequenzen. Als hochspezialisierte Kanzlei kennen wir die Bedürfnisse unserer Mandanten, seien es Einzelpersonen oder Unternehmen, sei es im Bereich präventiver Beratung, in Verfahren oder beim Erstatten von Strafanzeigen.
Menschen und Organisationen brauchen auch dann starke Partner, wenn sie sich plötzlich mit Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Vernehmungen oder sogar Verhaftungen konfrontiert sehen.
stetter Rechtsanwälte hat die Beratungspraxis konsequent auf Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Geldbußen / Abschöpfung, Ordnungswidrigkeiten und Compliance ausgerichtet und in über 18 Jahren eine einzigartige Expertise aufgebaut, die auch unsere Erfahrung mit Behörden im Ausland und in internationalen Strafrechtsfällen einschließt.
Dieses Know-how erlaubt uns in juristischer Hinsicht ein Höchstmaß an Flexibilität. Hinzu kommt unser spezielles Wissen aus Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof.
Beide Faktoren sorgen maßgeblich dafür, dass wir oft erstaunliche Resultate erzielen können – Resultate, die andere nicht im Blick hatten oder für unmöglich gehalten hätten.

Know-how
Seit mehr als 18 Jahren liegt unser Fokus ausschließlich auf Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Geldbußen/Abschöpfung, Ordnungswidrigkeiten sowie Compliance.

Internationalität
Unsere Kanzlei arbeitet auch international. Wir beraten und begleiten Unternehmer, Manager, Organe und Gremien in Strafrechtsfällen mit Auslandsbezug, vor allem in Europa und USA.

Netzwerk
Wir verfügen über beste Kontakte zu Experten in unterschiedlichen Bereichen und Ländern. Unsere Mandanten profitieren vom Wissen und der Erfahrung der Spezialisten vor Ort.

Effizienz
Das Ziel des Mandanten ist unser Ziel. Wir streben schnelle und nachhaltige Lösungen an, damit Unternehmer und Unternehmen ihre Reputation und Profitabilität schützen können.

Verlässlichkeit
Präzision, Pünktlichkeit und Kostentransparenz sind selbstverständliche Erwartungen unserer Mandanten und Leitbild unserer täglichen Arbeit.

Diskretion
Vertraulichkeit und Diskretion sind das A und O strafrechtlicher Beratung und Begleitung. Dafür stehen wir, und darauf können sich unsere Mandanten verlassen.